Die Baumaßnahme teilt sich in drei zum Teil ineinandergreifende Baumaßnahmen auf.
Im Neubau, der östlich am Bestand (Haus B) angeschlossen wird (mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und zwei Obergeschossen) sind pro Geschoss 18 Bewohnerzimmer mit Nasszelle unter Einhaltung des Rollstuhl-Standard (R-Standard) geplant.
Die Erschließung des Neubaus erfolgt geschoßweise über das bestehende "Südhaus B". Die vertikale Erschließung erfolgt durch zwei notwendige Treppen im Osten und Westen und eine für den Bettentransport geeignete Aufzugsanlage. Der Aufzug ist zusätzlich im EG von außen zugänglich und dient auch der externen Anlieferung der Wäsche für den Transport in das KG. Gleichzeitig wird mit dem Aufzug durch einen zusätzlichen Halt auf dem Niveau des Innenhofes der barrierefreie Zugang zum Garten geschaffen. Im Kellergeschoss sind die Technikräume, eine Wäscherei und dazugehörige Lager- und Personal-räume, die Umkleide sowie WCs vorgesehen.
Alle Gebäude (Neu- und Bestandsbauten) werden brandschutztechnisch beurteilt und gemäß Angaben des Brandschutzplaners ertüchtigt. Ziel der Brandschutzmaßnahmen ist die Schaffung von zweiten baulichen Rettungswegen, um das Anleitern durch die Feuerwehr zu vermeiden.
Die Umbaumaßnahme an der Schnittstelle zum Neubau sieht im Südhaus B im Erdgeschoss bis zum zweiten Obergeschoß neben der Vergrößerung des Aufenthaltsraumes, den Einbau einer neuen Küche und die Schaffung eines rollstuhlgerechten Bewohnerzimmers, analog den Bewohnerzimmern im Neubau, vor.
Gemäß den Vorgaben zum Entwurf, soll eine vereinfachte Konstruktion in Massivbauweise realisiert werden. Die Fassade ist mit einer Lochfassade zu gestalten. Der neue Baukörper ist komplett zu unterkellern und mit einer Wäscherei zu planen.
Es wird der Energiestandard "KfW-Effizienzhaus-40" umgesetzt.